Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024!
Es dürfen ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und können bis dahin weiterverwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist.