Sprungziele

Öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg am Dienstag, den 26.03.2024

 

Am Dienstag, den 26.03.2024 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Bruckberg,Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg eine

ö f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

 

Tagesordnung:

  1. Festlegung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
  3. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
  4. Baugebiet „Breitenau-West“ - Vergabe der Bauleistungen
  5. Hochbehälter Attenhausen – PE-Auskleidung
  6. Sanierungsmaßnahmen
  7. Genehmigung von Eilentscheidungen
  8. Rahmenvertrag / Bereitschaftsdienst 
  9. Umsetzung der DSGVO
  10. Informationssicherheitskonzept
  11. Informationen
  12. Wünsche und Anträge

 

 

 

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg

Wasserschutzbrot:

Gutes für das Grundwasser und die Region

Grundwasser ist die Quelle für unser Trinkwasser, daher muss es besonders geschützt werden.

Deshalb wurde das Projekt „Wasserschutzbrot“ vor vier Jahren von der „Initiative Grundwasserschutz“, die von der Regierung von Niederbayern unterstützt wird, ins Leben gerufen.

Hierbei arbeiten in Niederbayern mittlerweile 12 Landwirte mit einer Anbaufläche von über 100 Hektar, 4 Mühlen und 16 Bäcker mit über 50 Bäckereifilialen mit Unterstützung von 8 Wasserversorgern eng zusammen, um gemeinsam einen Beitrag zum Trinkwasserschutz zu leisten und regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.

Beim Anbau des sogenannten Wasserschutz-Getreides verzichten die beteiligten Landwirte in Wasserschutzgebieten vor der Ernte auf die letzte Gabe von Stickstoffdünger, der im Boden zu Nitrat umgewandelt wird und über das Grundwasser die Trinkwasserbrunnen erreichen kann. Weniger Dünger bedeutet, dass weniger Nitrat aus dem Boden ausgewaschen und in das Grundwasser gelangen kann. So schützen die Landwirte aktiv das Trinkwasser.

Aus dem weniger gedüngten Wasserschutzmehl stellen Bäcker das Wasserschutzbrot und andere hochwertige Backwaren her. Dabei stellt das Mehl an die „Wasserschutz-Bäckereien“ besondere Anforderungen, da es einen geringeren Gehalt an Klebereiweiß besitzt

Durch die bewusste Kaufentscheidung in einer Wasserschutz-Bäckerei trägt auch der Kunde direkt zum Trink- und Grundwasserschutz bei und erhält gleichzeitig ein regionales Produkt, dessen Herkunft transparent vom Acker bis zur Ladentheke dargestellt werden kann.

Es ist sehr positiv, dass sich auch in der Gemeinde Bruckberg der Landwirt Thomas Lindner und die Bäckerei Günthner sowie die nahe gelegenen Sagberger Mühlen für das Projekt engagieren und so einen großen Beitrag zum Schutz unserer Grundwasserressourcen und damit unseres wertvollen Trinkwassers leisten.

Foto v.l.n.r.: Rudolf Sagberger, Bürgermeister und 1. Vorsitzender Rudolf Radlmeier, Thomas Lindner, Sigrid Schreiber, Martin Günthner,

Thomas Sagberger

 

 

 

 

 

Öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg, am Montag, den 13.03.2023

m Montag, den 13.03.2023 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg

 eine ö f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

Tagesordnung:

  1. Festlegung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
  3. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
  4. Sanierungsmaßnahmen
  5. Baugebiet Breitenau – Redundante Wasserleitung
  6. Baumaßnahme „RL-Verlegung Hopfenstraße – Pörndorf“
  7. Informationen 
  8. Wünsche und Anträge

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Informationen zur Poolbefüllung über Hydranten

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg

Der Zweckverband möchte alle Wasserabnehmer im Versorgungsgebiet darauf hinweisen, dass sich die bisherige Praxis ändert und die Poolbefüllung über Hydranten nicht mehr möglich ist.

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 13.03.2023 beschlossen,  dass die Wasserentnahme über Ober- oder Unterflurhydranten nur noch zugelassen wird, wenn dies baubedingt erforderlich ist (z.B. bei erstmaliger Befüllung eines Pools, Gebäuderückbauten, usw.) oder für die notwendige Versorgung von Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Der Zweckverband kann daher zum Zwecke der Poolbefüllung ab sofort keine Standrohre für Hydranten an Privatpersonen mehr zur Verfügung stellen. Ebenso ist eine Befüllung über Standrohre Dritter (z.B. Feuerwehr) nicht erlaubt.

Die Nachbefüllung / Wiederbefüllung von Gartenpools, Planschbecken und Teichen kann über die eigene Hausinstallation in einer vertretbaren Zeit durchgeführt werden.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, die auch von vielen anderen Wasserversorgern im Umkreis bereits vor Jahren aus technischen Gründen (Gefahr von Rohrbrüchen durch Druckschläge, Trübungserscheinungen, usw.) aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und insbesondere aus Hygienegründen getroffen wurde.

 

Hinweise zur Entleerung von Poolwasser:

Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund (Gartenfläche o.ä.) ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Poolwasser ist in der Regel mit Chemikalien versetzt, daher handelt es sich hier rechtlich um Abwasser. Die Einleitung von Abwasser in den Untergrund kann die wertvollen Grundwasservorkommen nachteilig beeinflussen. Poolwasser muss daher gebührenpflichtig in den Kanal eingeleitet werden.

 

Neukalkulation der Verbrauchsgebühren zum 01.01.2023

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zum 01.01.2023

 

Das Kommunalabgabengesetz schreibt die regelmäßige Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für einen maximal vierjährigen Zeitraum vor. Die aktuelle Gebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 2023 – 2025 durchgeführt.

Verbandsrat beschließt Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren

In der Sitzung am 08.12.2022 hat der Verbandsrat nach ausführlicher und umfassender Diskussion folgende Gebührenerhöhungen zzgl. 7 % MwSt. beschlossen:

 

1. Ab dem 01.01.2023 beträgt die jährliche Grundgebühr:

Bei Wasserzählern

bis          4 m³/h  Dauerdurchfluss (Q34)                                          8,50 € / Monat = 102,00 € / Jahr  

bis        10 m³/h  Dauerdurchfluss (Q310)                                        15,00 € / Monat = 180,00  € / Jahr              

bis        25 m³/h  Dauerdurchfluss (Q316/Q325)                              21,00 € / Monat = 252,00  € / Jahr

über     25 m³/h  Dauerdurchfluss                                                    40,00 € / Monat = 480,00  € / Jahr

 

 

2.  Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2023 von bisher 1,60 €  auf 1,92 € je 1.000 l Trinkwasser erhöht.

Was sind die Gründe für die Preiserhöhung?

In den letzten vier Jahren wurden große Investitionen wie z.B. die Sanierung des Hochbehälters in der Bergstraße in Bruckberg, die Erneuerung der Hauptleitungen in der Dekan-Hort-Straße in Gündlkofen und im Ortsteil Eggersdorf, usw. realisiert. Auch die Inbetriebnahme des neuen Tiefbrunnens im Wald bei Attenhausen, der allen Abnehmern zu Gute kommt, stellt einen wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit dar. Das Gesamtinvestitionsvolumen in den Jahren 2019 bis 2022 lag bei 1,9 Mio. €. Diese Maßnahmen konnten teilweise durch hohe einmalige Einnahmen von Herstellungsbeiträgen aufgrund der Ansiedlung großer Firmen, aber auch durch die Inanspruchnahme von Krediten finanziert werden.

Zusätzlich wurden für die Sanierung/Unterhalt des Leitungsnetzes insgesamt mehr als 980.000 € aufgewendet.

Auch in Zukunft ist die kontinuierliche Sanierung und Erneuerung des teilweise über 50 Jahre alten Leitungsnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen an den zentralen Einrichtungen wie Brunnen, Hochbehältern und Druckpumpwerken äußerst wichtig, um die zuverlässige Versorgung der Bürger mit Trinkwasser weiterhin sicherstellen zu können. Die Kosten müssen in erster Linie über die Wasserverbrauchsgebühren (teilweise auch durch die Aufnahme von Darlehen) finanziert werden.

Großen Einfluss auf die künftige Gebührenhöhe hat die derzeitige Energiekrise. Die Kosten für Stromlieferleistungen werden sich in den nächsten 3 Jahren verdoppeln. Zudem wirkt sich die hohe Inflationsrate auf Materialpreise sowie die Preise für Leistungen von Fremdfirmen aus. Auch diese Kosten müssen auf die Verbrauchsgebühren umgelegt werden und führen zu den o.g. Gebührenanpassungen.

Der Zweckverband ist als sog. „Kostenrechnende Einrichtung“ verpflichtet, durch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Gebühren kostendeckend zu arbeiten. Es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.

Was bedeutet das für die Verbraucher?

Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120.000 Litern bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 4,20 € / Monat. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Litern ergibt sich ein Mehraufwand von 1,80 € / Monat.     

Trotz der Gebührenerhöhung zahlt der Verbraucher nur 0,19 Cent / Liter für das wertvolle Gut Wasser.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2023:

Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung liegt in der Verwaltung des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 16.30 Uhr) im Rathaus Bruckberg, Zimmer 2.04 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg, am Donnerstag, den 08.12.2022

Am Donnerstag, den 08.12.2022 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Bruckberg,

Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg eine ö f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

Tagesordnung:

  1. Festlegung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
  3. Gebührenkalkulation und Festlegung der Grund- und Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023
  4. 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2023
  5. Photovoltaikanlagen 
  6. Informationen
  7. Wünsche und Anträge

Eine nichtöffentiche Sitzung schließt sich an.

Öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg am Donnerstag, den 22.09.2022

 

Am Donnerstag, den 22.09.2022 um 19.00 Uhr findet inm Sitzungssaal des Rathauses Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg

 eine ö f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

 

Tagesordnung:

  1. Festlegung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
  3. Feststellung des Jahresergebnisses 2021
  4. Entlastung zur Jahresrechnung 2021
  5. Baugebiet „Breitenau-West“ – Vergabe Ingenieurleistungen
  6. Baumaßnahme „Sanierung Druckpumpwerk Almosenbachhorn“ – Elektrische Anlage
  7. Baumaßnahme „Sanierung Pumpwerk Attenhausen“
  8. Baugebiet „Föhrenweg“
  9. Genehmigung von Eilentscheidungen
  10. Informationen
  11. Wünsche und Anträge

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg am Montag,den 07.03.2022

Am Montag, den 07.03.2022 um 19.00 Uhr findet im Schulungsraum der FF Bruckberg/Bruckbergerau,

Moosburger Straße 5, 84079 Bruckberg eine ö f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

 

Tagesordnung:

  1. Festlegung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
  3. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
  4. 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 
  5. Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung)
  6. Kreditaufnahme 2022
  7. Regenerierung Brunnen II Bruckberg
  8. Tiefbaumaßnahmen
  9. Sanierung Druckpumpwerk Almosenbachhorn
  10. Informationen
  11. Wünsche und Anträge

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

 

Bitte beachten:

Die Anzahl der Zuhörerplätze muss wegen der Corona-Pandemie auf 10 begrenzt werden. Bitte melden Sie sich

telefonisch (08765/9301-35) oder per E-Mail unter wasserzweckverband@bruckberg.org

mit vollständigem Namen und Anschrift bis spätestens Montag, den 07.03.2022, 12:00 Uhr, an. 

Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Bruckberg am 22.03.2021

Am Montag, den 22.03.2021 um 19.00 Uhr findet im Schulungsraum der FF Bruckberg / Bruckbergerau,

Moosburger Straße 5, 84079 Bruckberg eine o f f e n t l i c h e  Wasserzweckverbandssitzung statt.

Tagesordnung:

1.      Festlegung der Tagesordnung

2.      Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

3.      Beitragskalkulation für die Wasserversorgungseinrichtung

4.      Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser-abgabesatzung

         vom 03.02.2015

5.      Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Finanzplan, Stellenplan für das Haushaltsjahr   2021

6.      Kreditaufnahme 2021

7.      Strombeschaffung 2023-2025

8.      Baumaßnahme „RL-Verlegung Hopfenstraße“

9.      Sanierungsmaßnahmen 2021

10.    Grundstück Fl.Nr. 121, Gem. Attenhausen – weitere Nutzung

11.    Informationen

12.    Wünsche und Anträge

 Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

 ___________________________________________________________________________________

Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren ab 01.01.2019

Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zum 01.01.2019

Das Kommunalabgabengesetz schreibt die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren in einem maximal 4-jährigen Turnus vor. Daher wurden die Gebühren für den Zeitraum 2019-2022 neu kalkuliert.

Verbandsrat beschließt Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren

In der Sitzung am 10.12.2018 hat der Verbandsrat nach ausführlicher und umfassender Diskussion folgende Gebührenerhöhungen beschlossen:

1.  Ab dem 01.01.2019 beträgt die jährliche Grundgebühr:

 Bei Wasserzählern

bis            4 m³/h  Dauerdurchfluss (Q3 4 bzw. Qn 2,5)              90,-- € / Jahr =   7,50 € / Monat  

bis          10 m³/h  Dauerdurchfluss (Q310 bzw. Qn 6)                   156,-- € / Jahr   = 13,00 € / Monat

bis          25 m³/h  Dauerdurchfluss (Q325 bzw. Qn 15)                 228,-- € / Jahr   = 19,00 € / Monat

über       25 m³/h  Dauerdurchfluss                                              420,-- € / Jahr   = 35,00 € / Monat

 2.  Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2019 von bisher 1,37 €  auf 1,60 € je 1000 l Trinkwasser erhöht.

Was sind die Gründe für die Preiserhöhung?

In den letzten vier Jahren wurden große Investitionen wie z.B. die Notverbundsleitung, die die beiden vorhandenen Wasserleitungsnetze verbindet, realisiert. Auch der Neubau des Tiefbrunnens im Wald bei Attenhausen, der allen Abnehmern zu Gute kommt, ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei 1,7 Mio. €. Diese Maßnahmen konnten durch hohe  einmalige Einnahmen von Herstellungsbeiträgen durch die Ansiedlung großer Firmen finanziert werden.

Zusätzlich wurden für die Sanierung/Unterhalt des Leitungsnetzes insgesamt mehr als 540.000 € aufgewandt.

In Zukunft sind ebenfalls umfangreiche Maßnahmen wie die Sanierung des 36 Jahre alten Hochbehälters am Pauliberg in Bruckberg anzugehen. Besonders wichtig ist die kontinuierliche Sanierung und Erneuerung des teilweise über 50 Jahre alten Leitungsnetzes, um die zuverlässige Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen zu können. Hier ist vorgesehen, jährlich 250.000 € in die Verbesserung des Versorgungsnetzes zu investieren. Diese Kosten müssen in erster Linie über die Wasserverbrauchsgebühren (teilweise auch durch die Inanspruchnahme von Krediten) finanziert werden.

Der Zweckverband ist als sog. „Kostenrechnende Einrichtung“ verpflichtet, durch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Gebühren kostendeckend zu arbeiten. Es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.

Die genannten dringend erforderlichen Maßnahmen sowie deutliche Kostensteigerungen im Material- und Energiebereich und bei Unterhaltskosten, zusätzliche Investitionen in das Hydrantennetz, Tariferhöhungen etc. führen zu den o.g. Gebührenanpassungen.

Was bedeutet das für die Verbraucher?

Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120.000 Litern bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 3,80 € / Monat. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Litern ergibt sich ein Mehraufwand von 2,08 € / Monat.     

Trotz der Gebührenerhöhung zahlt der Verbraucher nur 0,16 Cent / Liter für das wertvolle Gut Wasser.

Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2019:

Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung liegt in der Verwaltung des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 16.30 Uhr) im Rathaus Bruckberg, Zimmer 2.04 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

____________________________________________________________________________________

Wasserzweckverband Bruckberg investiert in Notverbundleitung zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung

Juli 2017: Symbolischer Spatenstich für ein wichtiges Projekt: 1. Vorsitzender Wilhelm Hutzenthaler (1. von links), stellvertr. Vorsitzender Lorenz Kollmeder (3. von rechts) mit Vertretern des planenden Ingenieurbüros Kienlein, der ausführenden Firma Ludwig Rieder sowie Sigrid Schreiber, Markus Gründl und Armin Gabriel des WZV Bruckberg.

Anfang Juli begannen die Bauarbeiten für die Notverbundleitung zwischen den Wasserleitungsnetzen Bruckberg und Attenhausen. Für den Fall, dass die Wasserversorgung in Bruckberg oder Attenhausen ausfallen sollte, entsteht durch diese Verbundleitung ein zweites Standbein, über das die Trinkwasserversorgung der Bürger bei Notfällen oder Engpässen sichergestellt werden kann.

Das Projekt wurde langfristig geplant. Bereits 2011 gab es Überlegungen für einen Notverbund, um die Versorgung der Bürger langfristig zu sichern. Nach der Zusammenführung der beiden Zweckverbände „Bruckberg-Gündlkofen“ und „Attenhausener Gruppe“ zum Zweckverband „Wasserversorgungs-gruppe Bruckberg“ im Jahr 2015 konnte die Maßnahme nun in Angriff genommen werden.

Die Leitung wird im Ortsteil Widdersdorf an die bestehende Trinkwasserleitung angeschlossen und in südlicher Richtung im Feldweg bis zum Hochbehälter in Bruckberg verlegt. Dadurch entsteht eine Verbindung zwischen den wasserspeichernden Erdbehältern in Bruckberg (Bergstraße) und Attenhausen (Angerweg). Ausführendes Unternehmen für den Leitungsbau ist die Firma Ludwig Rieder GmbH aus Bayerbach, die Bauüberwachung obliegt dem Ingenieurbüro Kienlein aus Buch am Erlbach, das auch für die Planungen zuständig war. Insgesamt werden rund 2 Kilometer Wasserleitung verlegt. Des Weiteren wird in Widdersdorf ein Druckpumpwerk erstellt, um das Wasser in beide Netze fördern zu können. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt rund 500.000 Euro.

Die Verbindungsleitung wurde Ende September fertiggestellt, im Anschluss werden die elektronischen und hydraulischen Arbeiten sowie die Einbindung der Leitung in das bestehende Versorgungsnetz durchgeführt. Bei planmäßigem Abschluss aller Arbeiten kann der Notverbund Ende Oktober in Betrieb genommen werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.