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Verfahrensablauf Denkmalschutz - Neuerungen zum 01.07.2023

  • Aus dem Landratsamt

Der Antrag bezüglich erlaubnispflichtiger Maßnahmen nach Art. 6 und 7 BayDSchG ist ab 01.07.2023 nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die Denkmalschutzbehörde übermittelt den Antrag der Gemeinde zur Stellungnahme.

Antragstellung:

Um die Antragseinreichung für Erlaubnisse nach Art. 6 und Art. 7 BayDSchG zu erleichtern, ist die Einreichung der Anträge ab in Kraft treten der Gesetzesänderung mittels Online-Formular möglich.

Das Onlineformular finden Sie ab Mitte nächster Woche unter: https://www.landkreis-landshut.de/buergerservice/formulare-merkblaetter/?filter=D

 

Weiteres zu den Änderungen im Denkmalschutzgesetz können Sie der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege entnehmen:

Änderungen im Denkmalschutz (FAQs) (bayern.de)

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