Verfahrensablauf Denkmalschutz - Neuerungen zum 01.07.2023
Der Antrag bezüglich erlaubnispflichtiger Maßnahmen nach Art. 6 und 7 BayDSchG ist ab 01.07.2023 nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die Denkmalschutzbehörde übermittelt den Antrag der Gemeinde zur Stellungnahme.
Antragstellung:
Um die Antragseinreichung für Erlaubnisse nach Art. 6 und Art. 7 BayDSchG zu erleichtern, ist die Einreichung der Anträge ab in Kraft treten der Gesetzesänderung mittels Online-Formular möglich.
Das Onlineformular finden Sie ab Mitte nächster Woche unter: https://www.landkreis-landshut.de/buergerservice/formulare-merkblaetter/?filter=D
Weiteres zu den Änderungen im Denkmalschutzgesetz können Sie der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege entnehmen: