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Informationsblatt zum Bieterverfahren

  • Aus dem Rathaus

Die Gemeinde Bruckberg verkauft drei Parzellen im Baugebiet „Föhrenweg“ in Tondorf gegen Höchstgebot.

Vergeben werden folgende Parzellen: 

Parzelle 03       733 m² Einzelhaus mit 2 WE
Parzelle 04       604 m² Einzelhaus mit 2 WE    
Parzelle 05       709 m² Einzelhaus mit 2 WE
 

Ihr Gebot muss der Gemeinde Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es muss sich dabei um ein Originaldokument handeln; die Zustellung per Fax oder Email ist nicht zulässig.

Jede voll geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person und jede rechtsfähige Per-sonengesellschaft können ein Gebot abgeben. Investoren sind ausdrücklich zugelassen. Bieter und Käufer müssen identisch sein.

Das Gebot ist zu beziffern und muss den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Unterschrift der am Kauf interessierten Person enthalten.

Mit dem Gebot ist zugleich eine Bestätigung eines Kreditinstituts vorzulegen, dass die Finanzierung des Vorhabens (Grunderwerb und Baukosten) gesichert ist, wobei das Kreditinstitut

 

1.

in der Europäischen Gemeinschaft oder

 

2.

in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

 

3.

in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen

zugelassen sein muss.

Sollte keine Finanzierung benötigt werden, genügt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung einer Bank.

Bitte beachten Sie dabei, dass ein Mindestgebot von 400,- €/m² festgelegt wurde. Im Min-destgebot sind Erschließungskosten nach BauGB in Höhe von 192,12 € pro m² enthalten. Der Käufer hat zudem die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen. Weiterhin sind die Herstellungsbeiträge zur Abwasserentsorgung sowie zur Wasserversorgung zusätzlich zu tragen, soweit die später realisierte Geschossfläche 250 m² übersteigt.

Im Kaufpreis bereits enthalten sind bereits Vorausleistungen auf diese Herstellungsbeiträge jeweils bis zu einer Geschossfläche von 250 m².

Darüber hinaus haben die Käufer die Kosten für die auf der jeweiligen Bauparzelle errichteten Zisterne in Höhe von 9.332,19 € zu erstatten.

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter für mehrere Grundstücke ein Gebot abgibt, er kann auch mehrere Grundstücke erwerben.

Nach Erteilung des Zuschlags wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.

Der Käufer unterwirft sich einer Bauverpflichtung. Er verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren ein Wohngebäude unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplans zu errichten, wobei genügt, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt wird. Weitere Auflagen, wie z.B. eine Selbstnutzungsverpflichtung, werden ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Beurkundung erfolgt ohne zusätzliche Auflagen.

Bitte besichtigen Sie möglichst das Grundstück, auf das Sie bieten möchten, vor Ort. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Topographie der Grundstücke, die gewisse Ansprüche an die Eingabeplanung stellt. Beachten Sie auch bitte den ebenfalls veröffentlichten Bebauungsplan, um sicherzustellen, dass sich Ihr Traumhaus auch auf dem jeweiligen Grundstück verwirklichen lässt.

Etwaige Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an

grundstuecksbewerbung@bruckberg.org

Ebenso können Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin unter oben stehenden Kontaktdaten vereinbaren.

 

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